{"id":220,"date":"2021-12-03T17:05:19","date_gmt":"2021-12-03T16:05:19","guid":{"rendered":"http:\/\/khublei-indienhilfe-test.de\/?page_id=220"},"modified":"2024-01-21T20:32:41","modified_gmt":"2024-01-21T19:32:41","slug":"satzung-des-vereins","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/khublei-indienhilfe.de\/es\/ueber-uns\/satzung-des-vereins\/","title":{"rendered":"Estatutos de la asociaci\u00f3n"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-columns alignwide notranslate is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\" data-no-auto-translation=\"\">\n<div class=\"wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p><strong>Khublei \u2013 Hilfe f\u00fcr Nordost-Indien e.V.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz, Rechtsform und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKhublei \u2013 Hilfe f\u00fcr Nordost-Indien e.V. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in 96135 Stegaurach, Am Kreuzweiher 12.<\/li>\n\n\n\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 Zweck, Aufgaben und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Zweck des Vereins ist die Hilfe f\u00fcr Not leidende Menschen in Nordost-Indien auf Basis der N\u00e4chstenliebe und Solidarit\u00e4t. Die Hilfe ist gedacht als Hilfe zur Selbsthilfe.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige und sozial-gesellschaftliche Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuer\u00adbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die ideelle, materielle und finanzielle Unterst\u00fctzung von Not leidenden Menschen; zum Beispiel durch<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Kinderpatenschaften<\/li>\n\n\n\n<li>Hilfe f\u00fcr die Schul- und Berufsausbildung<\/li>\n\n\n\n<li>Hilfe f\u00fcr kranke Menschen<\/li>\n\n\n\n<li>Hilfe zum Bau und Unterhalt von (Schul-) Geb\u00e4uden<\/li>\n\n\n\n<li>allgemeine, materielle und finanzielle Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung von Einzelnen und Gruppen in ihrer sozialen Entwicklung (z.B. Jugendgruppen, Frauengruppen, \u00e4ltere Menschen etc.).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\">\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft\u00adliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben des Vereins, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Im Einzelfall kann vom Vorstand im Voraus beschlossen werden, dass Ausgaben, die f\u00fcr den Vereinszweck aufgewendet wurden, dem Tr\u00e4ger dieser Ausgaben erstattet werden. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungs\u00adgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Missionsbr\u00fcder des Heiligen Franziskus CMSF, Schlo\u00dfstra\u00dfe 30 in 96049 Bamberg-Bug, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr den bisher beabsichtigten Zweck zu verwenden haben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person und juristische Person werden. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, k\u00f6nnen mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Mitglieder werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.<\/li>\n\n\n\n<li>Voraussetzung f\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet werden muss.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines vollen Mitgliedschaftsjahres erkl\u00e4rt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach Absendung der schriftlichen Mahnung zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angek\u00fcndigt wurde. Der Beschluss des Vorstands \u00fcber die Streichung ist dem betroffenen Mitglied mitzuteilen.<\/li>\n\n\n\n<li>Wenn ein Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur m\u00fcndlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben. Der Beschluss des Vorstands ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied zuzusenden. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzureichen. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es werden von den Mitgliedern Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. Deren H\u00f6he setzt die Mitgliederversammlung fest.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind der Gesamtvorstand, der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 Vorstand, Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer, dem Schatzmeister und bis zu sechs Beiratsmitgliedern.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Schatz\u00admeister. Die beiden Vorsitzenden sind einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein. Der Schatzmeister hat im Rahmen der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben Einzelbank\u00advollmacht; er ist bevollm\u00e4chtigt, s\u00e4mtliche Geldgesch\u00e4fte und den damit zusammenh\u00e4ngenden Schriftverkehr abzuwickeln.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Beirat, dessen Personenzahl von der Mitgliederversammlung bestimmt wird, soll den Vorstand bei der Erf\u00fcllung seiner Aufgaben unterst\u00fctzen. Er wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Der Beirat geh\u00f6rt zum Gesamt\u00advorstand und nimmt an den Gesamtvorstandssitzungen mit vollem Stimmrecht teil.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung<\/li>\n\n\n\n<li>Buchf\u00fchrung und Erstellung des Jahresberichts<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme von Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Verantwortung f\u00fcr die Umsetzung der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\">\n<li>In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeif\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li>Der bisherige Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt.<\/li>\n\n\n\n<li>In Angelegenheiten, die in dieser Satzung keine Regelung gefunden haben, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 Zust\u00e4ndigkeit der Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die zwei Kassenpr\u00fcfer werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von vier Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen und dabei insbesondere die satzungsgem\u00e4\u00dfe und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Aufgaben.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710 Wahl- und Amtsdauer des Gesamtvorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von vier Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Gesamtvorstands im Amt. Jedes Gesamtvorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt des Vorstandsmitglieds.<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstands vorzeitig aus, erfolgt bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711 Sitzungen und Beschl\u00fcsse des Gesamtvorstands<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Gesamtvorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom 1. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen werden. Die Tagesordnung wird mit der Einberufung angek\u00fcndigt. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.  F\u00fcr den Verein wird festgelegt: Dem Gesamtvorstand obliegt insbesondere die Entscheidung \u00fcber Einzelprojekte, deren Wert \u00fcber 5.000,- Euro liegt.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Gesamtvorstand tagt mindestens zwei Mal im Jahr.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die in der Sitzung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift zu verfassen. Diese wird in der n\u00e4chsten Sitzung verlesen und von den dann Anwesenden genehmigt.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>S\u00e4mtliche Versammlungen sowie alle weiteren Austausch- und Abstimmungstermine des Gesamtvorstandes k\u00f6nnen wahlweise als Pr\u00e4senz-, Online- oder Hybridveranstaltung abgehalten werden. Dies gilt ebenso f\u00fcr entsprechende Termine von Teilmengen des Gesamtvorstandes, wie z. B. dem Vorstand. Die Entscheidung \u00fcber die Veranstaltungsform liegt beim Vorstand. Hierbei sollte allen erforderlichen Personen eine Teilnahmem\u00f6glichkeit erm\u00f6glicht werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7<strong>12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Aus\u00fcbung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollm\u00e4chtigt werden. Die Bevollm\u00e4chtigung ist jedoch f\u00fcr jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung des Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung von H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Mitgliederbeitr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen einen Ausschlie\u00dfungs\u00adbeschluss des Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Festlegung der Anzahl der Beir\u00e4te<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a713 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mindestens ein Mal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungs\u00adschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene (eMail-) Adresse gerichtet und abgeschickt ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitglieder\u00adversammlung beim Vorstand eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekannt zu geben. Wahlen und Satzungs\u00e4nderungen sind in jedem Fall in der Einladung unter Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist bekannt zu geben.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in der Mitglieder\u00adversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung. Dies gilt nicht f\u00fcr Wahlen und Satzungs\u00e4nderungen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Abweichend von \u00a732 Absatz 1 Satz 1 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vorstand nach seinem Ermessen beschlie\u00dfen und in der Einladung mitteilen, dass die Mitgliederversammlung als reine Online-Mitgliederversammlung oder als Kombination aus einer Pr\u00e4senzversammlung und einer zus\u00e4tzlichen Online-Teilnahme-m\u00f6glichkeit, sogenannte Hybridversammlung durchgef\u00fchrt wird. Hierbei soll angestrebt werden, der \u00fcberwiegenden Mehrheit der Mitglieder eine Teilnahme zu erm\u00f6glichen.                                         Eine Online-Mitgliederversammlung ist einer Pr\u00e4senzversammlung gleichgestellt.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann in einer \u201eGesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr Online-Mitgliederversammlungen\u201c geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer solchen Mitgliederversammlung beschlie\u00dfen, die insbesondere sicherstellen sollen, dass nur Vereinsmitglieder an der Mitgliederversammlung teilnehmen und ihre Rechte wahrnehmen.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die \u201eGesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr virtuelle Mitgliederversammlungen\u201c ist nicht Bestandteil der Satzung. F\u00fcr Erlass, \u00c4nderung und Aufhebung dieser Gesch\u00e4ftsordnung ist der Vorstand zust\u00e4ndig, der hier\u00fcber mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dft.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a714 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Schatzmeister oder dem Schriftf\u00fchrer geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend bestimmt die Versammlung den Versammlungs\u00ad\u00adleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen werden.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn mindestens ein Drittel der Erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df berufene Mitgliederversammlung.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmenthaltungen werden nicht gez\u00e4hlt. Zur \u00c4nderung der Satzung sowie zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gew\u00e4hlt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Mitglieder k\u00f6nnen ihre Stimmen vor der Pr\u00e4senz- oder Online-Mitgliederversammlung bereits schriftlich, mit eigenh\u00e4ndiger Unterschrift, abgeben, ohne an der Versammlung teilzunehmen. Hierdurch soll die Stimmabgabe auch Mitgliedern erm\u00f6glicht werden, die nicht die technischen Fertigkeiten oder M\u00f6glichkeiten haben, an einer Online- Mitgliederversammlung teilnehmen zu k\u00f6nnen. Gewertet werden die Stimmen, die dem Vorstand bis zum Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a716 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Falls die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschlie\u00dft, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende einzelvertretungs\u00adberechtigte Liquidatoren. Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Verm\u00f6gen f\u00e4llt an die Missionsbr\u00fcder des Heiligen Franziskus CMSF, Schlo\u00dfstra\u00dfe 30 in 96049 Bamberg-Bug, die das Verm\u00f6gen entsprechend den mit den Zwecken des Vereins verfolgten Zielen einzusetzen haben (siehe \u00a72 Abs.4).&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Die Satzung ist errichtet und beschlossen am 7. M\u00e4rz 2020.<br>Die 1. Satzungs\u00e4nderung ist beschlossen am 25. M\u00e4rz 2022.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Khublei \u2013 Hilfe f\u00fcr Nordost-Indien e.V. \u00a71 Name, Sitz, Rechtsform und Gesch\u00e4ftsjahr \u00a72 Zweck, Aufgaben und Gemeinn\u00fctzigkeit \u00a73 Erwerb der Mitgliedschaft \u00a74 Beendigung der Mitgliedschaft \u00a75 Mitgliedsbeitr\u00e4ge Es werden von den Mitgliedern Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. Deren H\u00f6he setzt die Mitgliederversammlung fest. \u00a76 Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Gesamtvorstand, der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 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